E-Mail-Adresse Kilian Brandschutz info@kilian-brandschutz.de Telefonnummer Kilian Brandschutz +49 (0) 99 22 / 734 Telefonnummer Kilian Brandschutz +49 (0) 99 22 / 80 25-85 Faxnummer Kilian Brandschutz +49 (0) 99 22 / 80 25-86 Impressum  |  AGB  |  Datenschutz
Kilian : Ihr Partner in Sachen Brandschutz
Kilian : Ihr Partner in Sachen Brandschutz
Kilian : Ihr Partner in Sachen Brandschutz
 
Premium Partner von Brandschutz Kilian PREMIUM-PARTNER
Atemschutzgeräte, Gasmeßtechnik, Wärmebildkameras, Persönliche Schutzausrüstung
Hydraulische und Pneumatische Rettungsgeräte, Zusatzausrüstung
Hochtechnische Handschuhe für den Atemschutzeinsatz, technische Hilfeleistung und Arbeitsschutz
Jolly Scarpe ist seit vielen Jahren ein führendes Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von erstklassigen Funktionsschuhen.
Lieferprogramm: Feuerwehreinsatzstiefel, Sicherheitsschuhwerk, Polizei- und Militärstiefel
Hersteller hochwertiger Feuerwehrhelme, Fahrrad-, Reit- und Wintersporthelme + Brillen
Produktprogramm: Mobile Großventilatoren, Hochleistungslüfter, Schaumerzeugersysteme, mobiler Rauchverschluß, Rettungssägen
Gloria ist Europas größter Hersteller von Feuerlöschgeräten.
Wir bieten Ihnen Brandschutz aus einer Hand: Das Gloria Produktprogramm umfasst ein umfangreiches Sortiment an tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern, Systemen für Feuerwehrfahrzeuge und Objektschutzanlagen sowie Löschwassertechnik
Seven Angels Feuerwehrstiefel Serie vereinen hohen Tragekomfort, viele funktionale Details und vernünftige Qualität mit einem sehr fairen Preis. Lumaphore - das neuartige Beleuchtungskonzept für Einsatz- und Arbeitsstellen
Durch die Kombination von hocheffizienten Leuchtstoffröhren und dem kompakten Design in einer Röhrenform vereinigt der Lumaphore optimale Ausleuchtung, robusten Aufbau und einfaches Handling.
Entwicklung, Produktion und Vertrieb hochwertiges Feuerwehrbekleidung für den deutschen und internationalen Markt
Swiss Rescue bietet optimale Ausrüstung für Arbeiten in der Höhe.
Entwicklung und Lieferung von Auffanggurten, Auffang- und Abseilausrüstung, Absturzsicherugen, Höhensicherungsgeräte
arbeitssicherheits- und umwelttechnische Spezialprodukte: Öl- und Chemikalienbindemittel, Leckage-Notfall-Produkte, Ölsperren, Öl-Skimmer, Auffangwannen, Auffangtanks und Tankbehälter, Gefahrstoffschränke, Sicherheitsbehälter, Saug- und Bodenschutzmatten, Kanalabdeckungen / Dichtsysteme, Feuerwehr-Spezialprodukte
Anbieter moderner und zuverlässiger Alarmierungs- und Kommunikationslösungen
Premiumpartner von Kilian Fire & Safety GmbH & Co.KG - Zwiesel
Feuerwehrfahrzeuge
Lieferant für Bekleidungs- und Schuhtrockner, Maskentrockenschränke
Reinigung und Desinfektion für die Atemschutztechnik
Brandschutz - Arbeitsschutz - Umweltschutz - Katastrophenschutz
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und LIEFERBEDINGUNGEN
Stand 01/2014
  1. Allgemeines

    1.1 Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden
    Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Nebenabreden vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher schriftlicher Bestätigung berufen.

    1.2 Änderungsvorbehalt, Datenerfassung
    Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Verbesserungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten. Wir können die für die Vertragsabwicklung wichtigen Daten auf EDV speichern.

    1.3 Aufrechnung, Zurückbehaltung
    Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unstreitigen oder mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

    1.4 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
    Erfüllungsort ist Zwiesel. Gerichtsstand gegenüber Vollkaufleuten ist unser Firmensitz. Anwendbar ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG.


  2. Gefahr, Versandkosten, Liefermengen, Abruf

    2.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung unser Werk verlässt, auch wenn wir Versand, Ausfuhr oder Aufstellung übernehmen.

    2.2 Der Kunde trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten.


  3. Lieferfristen, Verzug, Verspätungsschäden

    3.1 Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen, Genehmigungen und Freigaben sowie nach Leistung vereinbarter Anzahlungen oder Produktionsfreigaben.

    3.2 Höhere Gewalt, nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, verzögerte bzw. unterlassene Belieferung durch Vorlieferanten oder vom Kunden geforderte zusätzliche oder geänderte Leistungen verlängern die Lieferfristen entsprechend und befreien uns bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Wenn die Verzögerung länger als drei Monate dauert, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung vom Liefervertrag zurücktreten. Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus, selbst wenn ein fester Liefertermin zugesagt ist.

    3.3 Wir haften für Verspätungsschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den bei Vertragsschluss von uns voraussehbaren Schaden begrenzt. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ein Verspätungsschaden droht.


  4. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücksendungsentschädigung

    4.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Werk oder Auslieferungslager Zwiesel. Liegen zwischen Abschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, so können wir gemäß §315 BGB im Rahmen billigen Ermessens einen Preisaufschlag verlangen, der unserer Kostensteigerung bis zur Lieferung angemessen entspricht.

    4.2 Rechnungen sind sofort nach Absendung fällig. Nach Fälligkeitsüberschreitung von 30 Tagen machen wir Verzugszinsen geltend. Skonto muss gesondert schriftlich vereinbart werden und wird nur dann gewährt, wenn sich der Kunde nicht mit anderen Zahlungen in Verzug befindet. Bei Rechnungen über einen Nettowarenwert unter EUR 200,00 und Rechnungen über Leistungen, die überwiegend Lohnarbeiten sind, machen wir bei einer Fälligkeitsüberschreitung von 10 Tagen Verzugszinsen geltend. Für Aufträge über einen Nettowarenwert von weniger als EUR 30,00 stellen wir eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,00 in Rechnung. Zahlungen sind unter Angabe unserer Rechnungsnummer kosten- und spesenfrei in EUR auf eines der von uns angegebenen Konten zu leisten. Schecks und Wechsel nehmen wir auf Kosten des Kunden nur erfüllungshalber an, wobei Wechsel unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung bedürfen.

    4.3 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten.

    4.4 Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungsbetrages abhängig machen.

    4.5 Bei vereinbarter Rücksendung mangelfreier Ware ist eine Entschädigung von 15% des Rechnungsbetrages zu entrichten.


  5. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung

    5.1 Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen, uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.

    5.2 Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware - im ordnungsgemäßen Geschäftsgang - nur, wenn seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetreten, verpfändet, oder sonst wie belastet hat.

    5.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware nicht mit anderen Sachen verbinden, an denen Rechte Dritter bestehen. Wird Vorbehaltsware dennoch durch Verbindung mit anderen Gegenständen Bestandteil einer neuen (Gesamt-) Sache, so werden wir an dieser unmittelbar quotenmäßig Miteigentümer, auch wenn sie als Hauptsache anzusehen ist. Unsere Miteigentumsquote richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Verhältnisware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung.

    5.4 Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung von Vorbehaltsware (Ziffer5.1) und der neugebildeten Sachen (Ziffer5.3) in Höhe unserer Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im Voraus zur Sicherung ab.

    5.5 Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, wenn und soweit der Nennwert der Sicherheiten 120% des Nennwerts unserer offenen Forderungen gegen den Kunden übersteigt.

    5.6 Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Lieferware in Verzug, so erlischt sein Recht zum Einzug abgetretener Forderungen (Ziffer 5.1 u. 5.3). Die Abtretung betreffende Erlösanteile darf er nur zur Bezahlung der Lieferware verwenden. Beim Kunden noch vorhandene Lieferware können wir herausverlangen.

    5.7 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, sämtliche unsere Vorbehaltsrechte betreffenden Unterlagen bzw. Bücher des Kunden durch eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen zu lassen.


  6. Mängel und Ersatzansprüche, Ersatzteile

    6.1 Wir haften dafür, dass unsere Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Die geschuldete Beschaffenheit, Haltbarkeit und Verwendung unserer Lieferware richtet sich ausschließlich nach der schriftlich vereinbarten Spezifikation, Produktbeschreibung und Bedienungsanleitung. Darüber hinaus gehende Angaben insbesondere in Vorgesprächen, Werbung und in Bezug genommenen industriellen Normen begründen unsere Haftung nur, wenn wir diese zusätzlich schriftlich übernehmen.

    6.2 Unsere Mängelhaftung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung (nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware) beschränkt. Weitergehende Mängelansprüche bestehen nur bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder zweimaligem Scheitern der Nacherfüllung.

    6.3 Ansprüche aus offenen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Lieferware nicht unverzüglich auch auf Produktsicherheit sorgfältig überprüft und Mängel nicht binnen zwei Wochen nach Gefahrübergang schriftlich rügt. Transportschäden hat der Kunde sofort gegenüber dem Überbringer zu rügen.

    6.4 Ferner haften wir nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware durch den Kunden oder seine Gehilfen sowie normaler Abnutzung. Dies gilt besonders auch hinsichtlich von Folgen chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, sowie Verstößen gegen unsere Bedienungsanleitung.

    6.5 Für Mangelfolgeschäden haften wir nur, wenn uns der Kunde bei Vertragsschluss schriftlich auf ihre mögliche Gefahr hinweist und wir im Hinblick darauf schriftlich eine besondere Einstandspflicht übernehmen. Im übrigen setzen Schadensersatzansprüche Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Die Haftung ist auf die von uns bei Vertragsschluss voraussehbare Höhe begrenzt.

    6.6 Bei Fremderzeugnissen, die wir ohne eigene Bearbeitung weiterliefern oder montieren, treten wir unsere Mängelansprüche gegenüber unserem Lieferanten an den Kunden ab. Ansprüche gegen uns hat der Kunde insoweit nur, wenn er die abgetretenen Ansprüche nicht realisieren kann.

    6.7 Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware an den Kunden. Dasselbe gilt hinsichtlich von Ansprüchen aus Verletzung von Nebenpflichten oder auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Wenn unsere Lieferware in der Lieferkette als neue Ware an einen privaten Endverbraucher geliefert wird, bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.

    6.8 Unsere Verpflichtung zur Haltung bzw. Lieferung von Ersatzteilen ist auf die Dauer von fünf Jahren nach Lieferung beschränkt. Für Ersatzteile gelten unsere jeweiligen Listenpreise.

    6.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz durch uns oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns.


  7. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

    7.1 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen.
    Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.

    7.2 Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzen.

    7.3 Von uns hergestellte oder beigestellte Zeichnungen, Lithos, Druckplatten, Formen, Werkzeuge oder sonstige Vorrichtungen bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde die Kosten dafür teilweise oder ganz übernommen hat.

    7.4 Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zuhalten.
Sonderaktionen bei Ihrem Brandschutz Partner Kilian

  • alphaBELT Halte- & Rettungsgurt
    Revolutionäre Sicherheitsausrüstung zur Rückhaltung und Selbstrettung
    Die perfekte Kombination.
    >>>Prospekt download


  • Pressluftatmer Zubehör & Verbesserungen
    Sicherheit & Rettung, Schnelligkeit,
    Komfort & Langlebigkeit, Atemschutzüberwachung & Telemetrie...
    >>Prospekt download


  • Die Zukunft des Schneidens
    Neue Messergeneration RSU
    >>>Prospekt download


  • Schutzhüllen für Flaschen – eXXtreme
    Einfach anwendbar, langlebig und besonders sicher
    >>>>Prospekt download


  • Schutzhüllen für Flaschen – Basic
    Einfach anwendbar, sicher und zuverlässig
    (Angebot gleich öffnen)


  • Phönix 5, Phönix-E 5
    Neuer Atemschutzeinsatzhandschuh
    >>>Prospekt download


  • Flash 5
    Der Allrounder für technische Hilfeleistung
    >>>Prospekt download


  • Prutos
    Die durchdachte Fertigung dieser Handschuhe garantiert dem Verwender hohes Tragegefühl und Schutz seiner Hände im Einsatzbereich.
    >>>Prospekt download


  • MAG Stromerzeuger
    5 bis 13,6 kVA nach DIN - höchste Sicherheit - leistungsstark
    >>>Prospekt download


  • Feuerwehrstiefel von Jolly
    extrem leicht, komfortabel, höchste Flexibilität...
    >>>Prospekt download
  • >>>Prospekt download

  • Schlammsauger Taifun S
    Wassersauger mit autom. Entleerung, Edelstahl Schmutzwasser Pumpe...
    >>>Prospekt download


  • GIMAEX Gesamt-Katalog
    Der Spezialist für Feuerwehr- und Umwelttechnik
    >>>Katalog download

  •  
 Service-Notfallnummer:
0 151/16 51 87 47

24-h Notfallnummer:
0 171/511 35 02
0 171/630 24 65
 ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Do 07:30 - 12:00
13:00 - 16:30

Fr 07:30 - 12:00
13:00 - 15:30
SA nach Vereinbarung
 NEWSLETTER


 MEDIATHEK / LINKS
 UNSERE PARTNER: